Erteilen Sie komfortabel bundesweit den Auftrag für Ihre Ehescheidung online über das Internet.
In Deutschland herrscht bei einer Scheidung immer Anwaltszwang, d.h. der Scheidungsantrag kann nur durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt wirksam eingereicht werden.
Online-Scheidung bedeutet, dass die gesamte Korrespondenz mit Ihrem Anwalt über Internet, E-Mail oder Telefon abgewickelt werden kann. Durch die Online-Beauftragung entfällt also die Notwendigkeit der persönlichen Terminwahrnehmung bei einem Rechtsanwalt. So können Sie an jedem Tag der Woche und zu jeder Uhrzeit online veranlassen, dass Ihr Scheidungsantrag bundesweit bei dem für Sie zuständigen Familiengericht eingereicht wird. Mit der Online-Scheidung sparen Sie daher kostbare Zeit und Aufwand.
Sie können mit der Online-Scheidung aber auch bares Geld sparen!
Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Scheidung mit so wenig Aufwand, Aufregung und Kostenaufwand wie möglich durchzuführen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind zeitraubende Besprechungstermine meist nicht erforderlich. Da hier bereits Einvernehmen zwischen den Ehegatten besteht, sind nur einige Angaben für den Rechtsanwalt von Relevanz, um den Antrag auf Ehescheidung einreichen zu können.
Wie garantieren Ihnen bei der einvernehmlichen Online-Scheidung nur die gesetzlichen Mindestgebühren abzurechnen. So halten Sie Ihre Scheidung so günstig wie möglich.
Das von uns bereitgestellte Scheidungsformular berücksichtigt die in der Regel erforderlichen Angaben. Sollten dennoch Fragen auftreten stehen wir Ihnen per E-Mail, per Telefon und gerne auch persönlich in unserem Nürnberger Büro zur Verfügung und nehmen uns für Sie Zeit.
Online-Scheidung – Was ist das?
Eine Online-Scheidung ist keine neue Form sich scheiden zu lassen, auch wenn bei manchen Angeboten einer Online-Scheidung ein entsprechender Eindruck erweckt werden kann. Eine Online-Scheidung ist vielmehr ein Synonym für eine einvernehmliche Scheidung, die zügig und ohne Streit abgewickelt werden kann.
In Deutschland herrscht bei einer Scheidung Anwaltszwang. Eine Scheidung über das Internet oder eine Scheidung ohne Anwalt ist daher rechtlich nicht möglich. Der Scheidungsantrag muss nach geltendem Recht der Bundesrepublik Deutschland immer durch einen zugelassenen Anwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden (§ 114 FamFG). Bei einer einvernehmlichen Scheidung besteht jedoch die Möglichkeit, dass der zweite Ehegatte keinen Anwalt benötigt, wenn dieser der Scheidung zustimmt, so dass sich eine nicht unerhebliche Kostenersparnis ergibt. Besteht allerdings Streit und will der zweite Ehegatte daher selbst Anträge stellen, muss sich dieser auch anwaltlich vertreten lassen.
Dank des Internets besteht die Möglichkeit, Ihre Ehescheidung komplett online zu beauftragen. Lediglich den Scheidungstermin beim Familiengericht müssen Sie und Ihr Ehegatte persönlich wahrnehmen, da die Beteiligten grundsätzlich durch das Gericht persönlich anzuhören sind.
Für ein unverbindliches Informationsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und erläutern Ihnen den Ablauf der Online-Scheidung und geben Ihnen Auskunft über die voraussichtlichen Kosten Ihres Scheidungsverfahrens. Im Rahmen dieses Vorabgespräches können wir auch beurteilen, ob die Online-Scheidung für Sie geeignet ist.
Vorteile der Online-Scheidung
Bei einer Online-Scheidung beauftragen Sie einen Anwalt per Online-Formular, E-Mail, Post, Fax oder Telefon mit der Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens, wodurch Sie sich
Zeit, Aufwand und Geld sparen.
Nur wenige Tage danach erfolgt bereits die Einreichung Ihres Scheidungsantrages bei dem für Sie zuständigen Familiengericht.
Die Online-Scheidung ist für eine einvernehmliche Scheidung oder einvernehmliche Aufhebung der Lebenspartnerschaft, Kurzehen und Ehen ohne Kinder besonders geeignet. Auch bietet sich dieser Weg an, wenn der Antragsteller im Ausland wohnt und nicht nur für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes anreisen möchte.
Bei Streitpunkten zwischen Ihnen und Ihrem Noch-Ehegatten sollten Sie zusätzlichen anwaltlichen Rat einholen. Für ein telefonisches Orientierungsgespräch vorab stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kosten der Online-Scheidung
Die Kosten einer Online-Scheidung ergeben sich – wie auch bei einer regulären Scheidung – aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für den Rechtsanwalt und aus dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) für das Gericht.
Wie garantieren Ihnen bei der einvernehmlichen Online-Scheidung nur die gesetzlichen Mindestgebühren abzurechnen.
Die Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung und Gerichtskosten ist nicht zulässig, so dass Sie im Internet nicht die günstigste Online-Scheidung finden werden. Auch sog. Online-Scheidungsportale sind an die gesetzlichen Gebühren gebunden. Im Rahmen der Online-Scheidung kann Ihr Scheidungsverfahren jedoch zu möglichst geringen Kosten durchgeführt werden. Da eine Online-Scheidung in der Regel einvernehmlich und nur mit dem Anwalt des Antragstellers durchgeführt wird, führt dies bereits regelmäßig zu einer Reduzierung der Anwaltskosten von rund 50 Prozent.
Ablauf der Online-Scheidung
1. Übersendung des Scheidungsformulars
Sie können uns das Scheidungsformular per E-Mail, Fax oder Post zusenden. Nach Eingang des Formulars für Ihre Online-Scheidung in unserem Büro, überprüfen wir Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit. Lediglich die von Ihnen unterzeichnete Vollmacht benötigen wir im Original. Sollten alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird Ihr Scheidungsantrag zusammen mit der Originalvollmacht bei dem für Sie zuständigen Familiengericht eingereicht. Von der Antragsschrift erhalten Sie – wie auch bei allem sonstigen Schriftverkehr – eine Kopie.
2. Einreichung des Antrags bei Gericht und Zustellung
Bei Gericht erhält das Verfahren ein Aktenzeichen und es wird eine Gerichtskostenrechnung erstellt. Nach Eingang der Gerichtskosten bei der Gerichtskasse veranlasst das Gericht die Zustellung des Scheidungsantrages an den anderen Ehegatten und gibt diesem Gelegenheit zur Stellungnahme.
3. Versorgungsausgleich – Rentenausgleich
Das Familiengericht übersendet den Fragebogen zum Versorgungsausgleich an beide Beteiligten. Sobald die Fragebögen bei Gericht ausgefüllt vorliegen, wird von dort aus die Kontenklärung der jeweiligen Rentenversicherer veranlasst. Wenn die Auskünfte der Rentenversicherer vorliegen, wird in der Regel durch das Gericht ein Termin bestimmt.
4. Ihr Gerichtstermin zur Scheidung
Zu dem Scheidungstermin werden beide Ehegatten geladen. Diese werden angehört, um zu überprüfen, ob die Scheidungsvoraussetzungen gegeben sind (Trennungsjahr, beide stimmen der Scheidung zu). Direkt im Anschluss wird in der Regel die Entscheidung verkündet. Für die Termindauer beim Familiengericht können Sie ca. 10 – 20 Minuten einplanen. Wie oder einer unserer Korrespondenzanwälte wird Sie zu diesem Termin begleiten.
5. Der Scheidungsbeschluss – Rechtskräftig geschieden
Der Scheidungsbeschluss wird, sobald er schriftlich abgefasst ist, an uns zugestellt. Nach einem Monat ab Zustellung wird der Scheidungsbeschluss rechtskräftig, wenn keiner der Beteiligten ein Rechtsmittel einlegt. Wir fordern nach Ablauf des Monats bei Gericht ein Rechtskraftzeugnis an und übersenden Ihnen anschließend den Scheidungsbeschluss im Original, welchen Sie gut verwahren müssen, um die Scheidung nachweisen zu können. Sie sind jetzt rechtskräftig geschieden.