Ob die Tagesmutter eine Alternative zum Kita-Platz darstellt, ist freie Entscheidung der Eltern.

In Fragen der Kinderbetreuungsplätze hat die Stadt Köln vor dem Kölner Verwaltungsgericht eine Niederlage zu verbuchen. Gleichzeitig gewinnen damit hunderte Familien, die sich nun auf die Entscheidungen (Az.: 19 L 877/13) berufen können.

Zur Frage, wie der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Ein- und Zweijährige in der Praxis auszusehen hat. hat das Gericht in zwei Fällen entschieden, dass die Stadt Köln einen Betreuungsplatz in einer wohnortnahen Kindertageseinrichtung zur Verfügung zu stellen hat. „Wohnortnah“ bedeutet für die Richter, dass die Betreuungseinrichtung nicht weiter als fünf Kilometer entfernt sein darf. Die Stadt vertrat bisher die Auffassung, eine halbstündige Fahrt mit Bus oder Bahn sei noch zumutbar.

Ferner hat das Gericht entschieden, dass Eltern, die einen Kita-Platz suchen, nicht auf ein Angebot in der Kindertagespflege bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater verwiesen werden können. Das Verwaltungsgericht legt die gesetzliche Regelung so aus, dass sich Eltern frei für eine der Alternativen entscheiden können.

Quelle: Kölner Stadt Anzeiger Online, 19. Juli 2013, Helmut Frangenberg

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