Möchte ein Unternehmer aus seinem Betrieb ausscheiden, muss rechtzeitig seine Nachfolge im Unternehmen geregelt werden.
Bei einem Familienunternehmen liegt eine interne Unternehmensnachfolge, also die Übertragung des Betriebes an einen Familienangehörigen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oft nahe. Dies hat den Vorteil, dass das Unternehmen vertrauensvoll in bekannte Hände gelegt werden kann.
Dennoch ist die Unternehmensnachfolge, also die Übertragung des Unternehmens stets ein komplexes und oftmals langwieriges Unterfangen. Es eröffnet diverse Gestaltungsspielräume, die genutzt werden wollen und sollten. Ratsam ist es, bereits im Stadium der Planung einer Anteilsübertragung zur Unternehmensnachfolge einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. So können Ihre Belange bestmöglich umgesetzt und eine entsprechende Strategie entwickelt werden. Wir überprüfen für Sie alle Möglichkeiten und stellen Ihnen die jeweiligen Vor- und Nachteile umfassend dar, um mit Ihnen gemeinsam die passende Lösung zu finden.
In diesem Zusammenhang sind neben der unternehmensrechtlichen Seite auch Vorschriften des Familien- und Erbrechts zu berücksichtigen. Insbesondere die Absicherung des Unternehmens durch speziell auf die Unternehmerehe zugeschnittene Eheverträge ist unbedingt zu berücksichtigen. Unerlässlich ist auch die steuerrechtliche Seite in die Planung einzubeziehen. Wir prüfen für sie die Möglichkeiten einer lebzeitigen Übertragung im Vergleich zu einem Anteilsübergang im Todesfall und erarbeiten mit Ihnen den steueroptimierten Weg. Hierzu ziehen unsere Rechtsanwälte für Sie erfahrene Steuerberater hinzu.
Bei uns erhalten Sie eine umfassende Rechtsberatung aus einer Hand. Die Rechtsanwälte aus unserem Kölner Büro kommen bundesweit zu Ihnen ins Unternehmen, um Sie vor Ort zu beraten.