Finanzgericht Niedersachsen legt dem Bundesverfassungsgericht vor

Die gesetzliche Regelung des Kindergeldes für im Inland lebende Ausländer ist möglicherweise verfassungswidrig. Das Niedersächsische Finanzgericht hat entsprechende Bedenken geäußert und mit Beschluss vom 19.08.2013 in vier Fällen entschieden, die Verfahren auszusetzen und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen (Az.:7 K 111/13; 7 K 113/13; 7 K 112/13; 7 K 9/10).Möglicher Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot

§ 62 Absatz 2 EStG regelt den Anspruch von im Inland lebenden Ausländern auf Kindergeld. Die niedersächsischen Finanzrichter sind davon überzeugt, dass § 62 Absatz 2 EStG gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt. Die vom Gesetzgeber gewählten Differenzierungskriterien würden einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten. Die Begründung der Vorlagen und die Aktenzeichen des BVerfG werden demnächst auf der Internetseite des Niedersächsischen Finanzgerichts veröffentlicht.

zu FG Niedersachsen, Beschluss vom 19.08.2013 – K 111/13; 7 K 112/13

Quelle: beck-aktuell

[button label=“Zurück zur Übersicht“ id=“13″ class=“btn-info“]