Unternehmer müssen in familienrechtlichen Angelegenheiten besondere Vorsicht walten lassen.
Neben den im Familienrecht üblichen Fragen hat die Vermögensaufteilung im Rahmen des Zugewinnausgleiches bei Unternehmern eine besondere Bedeutung, da hier auch das Unternehmen eines Ehegatten bewertet wird.
Ohne eine kompetente Beratung durch einen Rechtsanwalt und eines sorgfältig ausgestalteten Ehevertrages oder einer Trennungsvereinbarung, kann es zu einer erheblichen finanziellen Belastung des Unternehmens kommen. Der Zugewinnausgleich kann schnell dem halben Wertunterschied zwischen der Bilanz bei Eheschließung und der Bilanz bei Scheidungsantrag entsprechen. Dies kann ein Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten stürzen, bis hin zur Insolvenz des Unternehmens.
Daher sollten Unternehmer bei der Vertragsgestaltung besonders umsichtig sein: Durch einen sorgfältig ausgestalteten Ehevertrag können Risiken minimiert und oft sogar ganz aus dem Weg geräumt werden. Auch nach bereits erfolgter Trennung kann eine rechtszeitige Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung möglicherweise noch Schlimmeres verhindern.
Wir bieten Ihnen neben der familienrechtlichen Beratung zusätzlich die umfassende Berücksichtigung der gesellschafts- und steuerrechtlichen Komponenten der Unternehmerehe.
Unternehmer müssen sich zusätzlich auch rechtszeitig mit der Frage der Unternehmensnachfolge auseinandersetzen. Eine unzureichende Vorsorge in Hinblick auf den Übergang des Unternehmens im Todesfall kann schwere finanzielle Folgen für das Unternehmen und die Erben haben. Wir bieten hierzu eine umfassende Beratung bei der unsere Rechtsanwälte insbesondere auch die steuerrechtlichen Möglichkeiten lebzeitiger Übertragungen im Gegensatz zu einem Anteilsübergang im Todesfall für Sie berücksichtigen.
Die “Unternehmer-Scheidung”
Eine Scheidung wird deutlich komplexer, wenn einer oder beide der Partner Unternehmer oder Freiberufler sind.
Schnell ist bei Trennung und Scheidung das Unternehmen in Gefahr – schlimmstenfalls droht Insolvenz!
Zugewinnausgleich
Im Zugewinnausgleichsverfahren ist das Unternehmen oder die freiberufliche Praxis zu bewerten, wenn diese nicht per Ehevertrag dem Ausgleich entzogen ist. Dies setzt eine Auseinandersetzung mit den gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Komponenten – neben dem bereits umfangreichen Familien- und Scheidungsrecht – voraus. Häufig müssen neben den Belangen des betroffenen Unternehmers oder Freiberuflers auch die Interessen von Mitgesellschaftern berücksichtigt werden, damit es nicht zu Existenzbedrohenden Zahlungsansprüchen gegen das Unternehmen kommt. Oft sind im Fall der Scheidung überraschend hohe Zugewinnausgleichszahlungen fällig, für die Cash-Flow und Privatvermögen unter Umständen nicht reichen.
Mit dem rechtzeitigen Abschluss eines Ehevertrages können solche Risiken für das Unternehmen gemindert oder abgewendet werden. Lassen sie sich als Unternehmer daher frühzeitig über die Strategien im Scheidungsverfahren beraten. Bei uns finden sie Scheidungsanwälte, die über die erforderlichen familienrechtlichen Kenntnisse hinaus die nötigen Kenntnisse im Steuer- und Gesellschaftsrecht besitzen. Gerade für Unternehmer und Selbstständige gilt: Vermeiden Sie durch eine faire Regelung der Scheidung hohe Scheidungskosten und einen juristischen Rosenkrieg.
Selbst wenn ein Ehevertrag, zu Beginn der Ehe nicht geschlossen wurde, besteht im Fall der Trennung eines Ehepaares immer noch die Möglichkeit, durch eine individuell gestaltete Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung eine unternehmerisch günstige Lösung herbeizuführen.
Unterhalt
Wie viel Kindes- und Ehegattenunterhalt Unternehmer und Selbständige nach der Scheidung zahlen müssen, hängt nach der gesetzlichen Regelung vom Durchschnittsgewinn der letzten drei Jahre ab. Auch insofern ist eine abweichende vertragliche Regelung in bestimmten Grenzen zulässig.
Als Unternehmer oder Freiberufler sollten Sie rechtzeitig anwaltlichen Rat einholen und den Abschluss eines Ehevertrages planen.
Wir beraten Sie zu allen Fragen des Familienrechts, Gesellschaftsrechts und Steuerrechts aus einer Hand:
- Wie Unternehmer in zulässiger Form zu hohen Unterhalt und Zugewinnausgleich verhindern.
- Herausnahme des Unternehmens aus dem Zugewinn
- Der Wert des Unternehmens als eigene Altersvorsorge anstelle von Rentenansprüchen
- Hafte ich als Ehegatte für Schulden des Unternehmens und was bringt die Gütertrennung?
- So verhindere ich, dass sich mein Ehegatte arm rechnet
- Welche Auskünfte müssen vom Unternehmer dem anderen Ehegatten bei der Scheidung erteilt werden?