Gesetz zum Betreuungsgeld tritt trotz Verfassungsklage zum 1. August 2013 in Kraft

Das Bundesverfassungsgericht wird vor Inkrafttreten des Gesetzes zum Betreuungsgeld am 01.08.2013 nicht mehr über eine Klage des Bundesland Hamburg entscheiden.

«Wann darüber entschieden wird und auf welche Weise ist völlig offen.» Der Hamburger SPD-Senat hatte im Februar wegen juristischer und politischer Bedenken Klage eingereicht. Dem Bund fehle es an der notwendigen Gesetzgebungskompetenz, hatte Justizsenatorin Jana Schiedek damals erklärt. Zudem halte das Vorhaben Frauen davon ab, nach der Geburt eines Kindes wieder ins Berufsleben einzusteigen. Das vor allem von der CSU forcierte Gesetz war auch innerhalb der schwarz-gelben Koalition lange umstritten. Eltern, die für ihre ein- oder zweijährigen Kinder keinen Kita-Platz oder eine staatlich bezahlte Tagesmutter in Anspruch nehmen, sollen ein monatliches Betreuungsgeld von zunächst 100 Euro, später 150 Euro erhalten.

Quelle: beck-aktuell

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